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Die
ungleiche Behandlung von Arbeit und Kapital

Während
die Arbeit durch die Sozialversicherungsbeiträge und
Steuern künstlich verteuert wird, beschreitet man auf
der Kapitalseite genau den umgekehrten Weg: Investitionen
werden durch Zuschüsse aus unterschiedlichen
Subventionstöpfen künstlich verbilligt. Das
Resultat kann niemanden überraschen: Die einseitig
belastete Arbeit wird häufig völlig sinnlos
wegrationalisiert (durch Maschinen ersetzt, die bei
ordentlicher Kalkulation gar nicht rentabel wären). Die
weitere Folge: Das künstlich erzeugte Überangebot
an Arbeitskräften sorgt für sinkende
Reallöhne, während im Gegenzug Kapitalrenditen
überproportional ansteigen.
Berechnungsgrundlage:
Lohnkosten: 100 Euro Bruttolohn, abzüglich 21 Euro
Sozialversicherung Arbeitnehmeranteil und 15 Euro
Lohnsteuern, das ergibt einen Nettolohn von 64 Euro. Bei 64
Euro netto bedeuten 21 Euro Arbeitnehmeranteil zur
Sozialversicherung 33 % Kostenaufschlag, die
Arbeitgeberanteile ebenfalls 33 % und die 15 Euro Steuern
entsprächen 23 % Aufschlag.
Kapitalkosten: Die Investitions-Zuschüsse für
Maschinen sind natürlich unterschiedlich, es konnte nur
ein geschätzter Durchschnittswert angegeben werden. Es
gibt unzählige Förderungstöpfe auf Kommunal-,
Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Fazit:
Bei einem Kostenaufwand von 121 Euro verbleiben beim
Arbeitnehmer nur etwa 64 Euro, während bei
Investitionen genau umgekehrt verfahren wird (aus 80 Euro
Einsatz werden 100 Euro). Insgesamt wird die Arbeit vom
Gesetzgeber also um über 100 % schlechter gestellt als
Investitionskapital.
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Manfred J. Müller, Flensburg
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Manfred
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seit 30 Jahren weltwirtschaftliche Zusammenhänge und
veröffentlicht brisante Aufsätze zu den heikelsten
Themen. Er entwickelte neue Wirtschaftstheorien, die
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beeinflussten. Seine Websites erreichen im Jahr etwa eine
Million Besucher. Inzwischen sind auch einige Bücher
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